Direktaufträge von Waren und Dienstleistungen bis zu einem Wert von 3.000 Euro bzw. Direktaufträge von Bauleistungen bis zu einem Wert von 5.000 Euro (jeweils ohne Umsatzsteuer) können direkt eingekauft werden, ohne zuvor ein Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Bei Aufträgen über diesen Grenzwerten sind möglichst drei Angebote einzuholen. Das Einholen von Angeboten muss bei Antragstellung noch nicht erfolgt sein, wohl aber bis zur Auftragsvergabe.
Der Kauf von Waren und die Vergabe von Aufträgen sind dabei nicht alleine nach ökonomischen Kriterien zu tätigen, sondern es sind auch ökologisch sinnvolle Möglichkeiten zu wählen (wiederverwendbare Materialien und Ausstattung, möglichst geringer Energie- und Ressourcenverbrauch, nachhaltige Veranstaltungen und Mobilitätskonzepte etc.), die möglichst auch dazu beitragen sollen, den ökologischen Fußabdruck beim Antragsteller zu verbessern.
Gerne können wir auch eine Bewertungsmatrix für Vergaben zur Verfügung stellen.