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DVA

Deutscher Verband für Archäologie e.V.

Der DVA koordiniert als Partner des Investitionsprogramms die Fördergelder für Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten.

Der Deutsche Verband für Archäologie e.V. ist die übergeordnete Vereinigung für die Archäologie und die gesamte Altertumsforschung sowie fachverwandte Wissenschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Der DVA fördert die Entwicklung der Archäologie in allen ihren Zweigen und Tätigkeitsfeldern und in ihrem interdisziplinären Kontext. Dazu gehört auch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Er engagiert sich für die Vermittlung der Arbeit und der Forschungsergebnisse der Archäologie an eine breite Öffentlichkeit und fühlt sich den Prinzipien des internationalen Kulturgüterschutzes verpflichtet. Unter dem Dach des DVA arbeiten Archäolog/en/innen und andere Altertumswissenschaftler/innen im Sinne der Ziele und Aufgaben für die Archäologie und die Altertumsforschung in ihrer gesamten Vielfalt zusammen.

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Konjunkturprogramm für Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten.

Das Programm NEUSTART KULTUR

Das Programm zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, indem Kultureinrichtungen zur Wiedereröffnung ihrer Häuser und Programme ertüchtigt werden und dadurch neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots gleichzeitig wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende geschaffen wird. Im Programmteil 1 werden durch die Bundesregierung pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft gefördert. Dazu gehören Museen, Theater, Musikclubs und Festivals, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren und Kinos. Für den Bereich Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten ist der DVA die mittelausreichende Stelle.

Gefördert durch:

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Die Förderung

Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen (ortsfeste und kulturelle Träger mit dezentralen Aktivitäten) sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind, sowie projektbezogene Personal- und Sachausgaben.

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Die Projekte

Hunderte Projekte konnten mittlerweile gefördert werden. Fördermittel flossen unter anderem in den Einbau von Schutzvorrichtungen, in die Optimierung der Besuchersteuerung, in Maßnahmen zum Ausbau der eigenen IT-Infrastruktur oder in die Anschaffung von Technik und Ausstattung für Open-Air-Veranstaltungen sowie mobile Formate. Das Spektrum der geförderten Einrichtungen reicht von Museen, Burgen und Schlösser, Mühlen und Besucherbergwerke bis hin zu Skulpturenparks und Galerien.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Mit den FAQs geben wir Ihnen Hilfestellungen und Erläuterungen zur Antragsstellung und Projektabwicklung. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihre Einrichtung und die geplanten Maßnahmen förderfähig sind, wie das Programm abläuft und welche Fristen zu berücksichtigen sind, werden Sie hier bereits fündig. Wir stellen Ihnen umfangreiche Informationen rund um das Förderprogramm zur Verfügung. Bevor Sie unser Team kontaktieren, prüfen Sie bitte, ob Ihre Frage hier vielleicht schon beantwortet wird.

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Antrag stellen

Antrag auf Zuerkennung einer Bundesförderung gemäß den Fördergrundsätzen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 06. Juli 2020 und gemäß den aktuellen Förderrichtlinien vom 31.12.2021. Die Einrichtung des Antragstellers muss zum Kreis der Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugänglichen Gedenkstätten gehören. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Ein Antrag gilt erst dann als vollständig eingereicht, wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen.

ACHTUNG: Die Abgabefrist für Anträge endete am 31.03.2023!

Icon spätestes Projektzeitende
30.06.2023
spätestes Projektzeitende
Icon Euro pro Einrichtung
5.000 – 100.000
Euro pro Einrichtung
Icon Mio. Euro Fördersumme
35
Mio. Euro Fördersumme
Icon Bundesländer
16
Bundesländer
Wichtige Dokumente & Informationen

Downloads

Antragsteller, die bereits eine Förderzusage haben, finden Dokumente zum Download unter FÜR ANTRAGSTELLER (oben rechts in der Menüleiste).

So geht's

Phasen der Antragsstellung

Online

Für Antragssteller