Die Abgabefrist wird verlängert. Das Antragsverfahren endet spätestens, wenn alle Mittel vergeben sind. Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, deshalb wird eine zügige Antragstellung empfohlen. Ein Antrag gilt erst dann als vollständig eingereicht, wenn alle antragsbegründenden Unterlagen vorliegen.
Projekte im Förderprogramm NEUSTART KULTUR können bis zum 30.06.2023 laufen.
Pro Kultureinrichtung ist nur ein Antrag zulässig. Bereits geförderte Kultureinrichtungen des Programmteils „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ sind nicht mehr antragsberechtigt.
Schon geförderte Träger können für eine weitere Kultureinrichtung zusätzliche Anträge stellen.
Ihr Team des Deutschen Verbands für Archäologie e.V.