Die Abgabefrist ist am 30.04.2021, Anträge können ab dem 01.03.2021 verbindlich abgegeben werden.
Pro Kultureinrichtung ist nur ein Antrag zulässig.
Der Antrag kann ausschließlich online über diese Homepage gestellt werden.
Neu: Wir haben für Sie erreicht, dass jetzt auch Einzelkaufleute und natürliche Personen einen Antrag stellen können.
Ihr Team des Deutschen Verbands für Archäologie e.V.